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   OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03   

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OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03 (https://dejure.org/2004,16807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2004 - 4 LB 175/03 (https://dejure.org/2004,16807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 4 LB 175/03 (https://dejure.org/2004,16807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung eines Gebrauchsguts; Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung einer Zimmerantenne und einer Toilettenbrille; Minderung des Bedarfs des Hilfe Suchenden durch die Mitbenutzung der ...

  • Judicialis

    BSHG § 21 Ia Nr 6; ; BSHG § 11 I; ; BSHG § 12 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einer aus Sozialhilfemitteln einmaligen Leistung für die Beschaffung eines Gebrauchsguts; Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung einer Zimmerantenne und einer Toilettenbrille; Minderung des Bedarfs des Hilfe Suchenden durch die Mitbenutzung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2001 - 4 M 3703/00

    Einmalige Beihilfe; einmalige Leistung; Gebrauchsgut; Hausrat; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    Zwar seien nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -) bei der Ermittlung des Werts der gleichzeitig benötigten Gegenstände deren einzelne Werte zusammen zu rechnen.

    Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung eine Zusammenrechnung einzelner Bedarfspositionen vorgenommen hat, handelte es sich um den Bedarf zur Neubeschaffung von ähnlichen Gegenständen, die notwendig gleichzeitig zu ersetzen bzw. neu zu beschaffen waren (z.B. Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -: zwei Töpfe; Beschl. v. 26.02.2002 - 4 ME 56/02 -: Mütze, Schal, Handschuhe; Urt. v. 19.03.2003 - 4 LB 547/02 -: Unterhose, Unterhemd, Socken).

    Nach der von der Beklagten selbst erwähnten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -, FEVS Bd. 52, 346) muss sich der Hilfesuchende nicht stets auf das jeweils allerbilligste Produkt zur Deckung seines notwendigen Bedarfs verweisen lassen.

    - mit Beschluss vom 30.01.2001 - 4 M 3703/00 - bei Kosten von 55, 90 DM für zwei Kochtöpfe einen höheren Anschaffungswert angenommen,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2002 - 12 E 457/99

    Anwaltsvergütung ; Denselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit; Beihilfen zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    Dann müsse es aber andererseits auch berücksichtigt werden, dass die Gegenstände von mehreren Personen genutzt würden, und müsse der Wert anteilig auf diese - im vorliegenden Fall drei Personen - aufgeteilt werden (OVG NRW, Beschl. v. 10.06.2002 - 12 E 457/99 -, FEVS Bd. 54, 188).

    Soweit die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2002 - 12 E 457/99 - verweist, überzeugt dies nicht.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    Ob die Bestimmung einer für alle Fälle geltenden festen Grenze - sei es beispielsweise in Form eines bestimmten Geldbetrages, sei es in Form eines Prozentsatzes vom Regelsatz - überhaupt begründbar und auch rechtlich zulässig wäre, erscheint unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil v. 17.06.1993 - BVerwG 5 C 11.91 -, BVerwGE 92, 336) ohnehin eher fraglich.
  • VG Hannover, 25.01.2001 - 7 A 5214/00

    Anschaffungswert; Gebrauchsgegenstand; geringer Anschaffungswert; Hausrat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    - während das VG Hannover mit Urteil vom 25.01.2001 - 7 A 5214/00 -, info also 2001, 160 die Wertgrenze allgemein auf 5, 61 % des Regelsatzes (entsprechend im damals zu entscheidenden Fall 30, 85 DM) festgelegt hat.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02

    Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung eine Zusammenrechnung einzelner Bedarfspositionen vorgenommen hat, handelte es sich um den Bedarf zur Neubeschaffung von ähnlichen Gegenständen, die notwendig gleichzeitig zu ersetzen bzw. neu zu beschaffen waren (z.B. Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -: zwei Töpfe; Beschl. v. 26.02.2002 - 4 ME 56/02 -: Mütze, Schal, Handschuhe; Urt. v. 19.03.2003 - 4 LB 547/02 -: Unterhose, Unterhemd, Socken).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00

    Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Kinderfahrradhelmen; Abgeltung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    - mit Urteil vom 11.10.2000 - 4 L 1963/00 - bei Kosten von 50,-- DM für einen Fahrradhelm für Kinder und.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 4 ME 56/02

    Bekleidungsbeihilfe; einmalige Leistung; Handschuh; Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung eine Zusammenrechnung einzelner Bedarfspositionen vorgenommen hat, handelte es sich um den Bedarf zur Neubeschaffung von ähnlichen Gegenständen, die notwendig gleichzeitig zu ersetzen bzw. neu zu beschaffen waren (z.B. Beschl. v. 30.01.2001 - 4 M 3703/00 -: zwei Töpfe; Beschl. v. 26.02.2002 - 4 ME 56/02 -: Mütze, Schal, Handschuhe; Urt. v. 19.03.2003 - 4 LB 547/02 -: Unterhose, Unterhemd, Socken).
  • VG Braunschweig, 13.07.2000 - 4 A 4430/97

    Anspruch auf Bewilligung von einmaligen Beihilfen zur Anschaffung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    - und das VG Braunschweig mit Urteil vom 13.07.2000 - 4 A 4430/97 -, ZfF 2001, 229 = info also 2001, 154 die Wertgrenze bei 20,-- DM je Anschaffung im Monat gezogen,.
  • VG Göttingen, 12.02.1999 - 2 A 2232/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2004 - 4 LB 175/03
    - das VG Göttingen mit Urteil vom 12.02.1999 - 2 A 2232/98 -, info also 2000, 49 die Wertgrenze mit 20,-- bis 25,-- DM je Anschaffung beziffert.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04

    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe;

    Zur Bestimmung der Untergrenze für die Gewährung einer Beihilfe greift der Senat auf seine Rechtsprechung zu § 21 a Abs. 1 Nr. 6 BSHG zurück (z.B. Urt. v. 25.02.2004 - 4 LB 175/03 -, V. n. b.).
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